Gültige Tarife in Ostholstein
Der ÖPNV im Kreis Ostholstein wird durch zwei in weiten Teilen deckungsgleiche Tarife bepreist:
- VGOH-Tarif
für reine Fahrten mit den Bussen von Autokraft (inkl. Subunternehmen), NOB/Rohde und LVG. Dieser Tarif basiert auf dem SH-Tarif, beinhaltet aber in einigen Preisstufen gesonderte Preise (z.B. für Schülermonatskarten). Außerdem gibt es hier zusätzliche Fahrscheinarten, wie zum Beispiel die 6er-Karte, die von Autokraft und LVG verkauft und auch gegenseitig anerkannt wird (Details unter Besonderheiten). - Schleswig-Holstein-Tarif
für alle Fahrten über die Kreisgrenzen hinweg bzw. unter Einbeziehung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Eine Nutzung der Fernzüge auf der Vogelfluglinie ist durch den SH-Tarif nicht abgedeckt.